  
Mit dem Beginn des Jahres 2015 tritt die neue Reform der Europäischen Agrarpolitik (GAP) in Kraft. Kernstück der Reform ist die Bindung von 30% der Direktzahlungen an zusätzliche Umweltleistungen, das sogenannte Greening. Diesen Auflagen unterliegen nahezu alle Direktzahlungsempfänger, ökologisch wirtschaftende Betriebe sind von den Greening-Auflagen befreit. Das Greening umfasst drei Teilbereiche. Werden die entsprechenden Vorgaben erfüllt, werden ca. 87 €/ha (2015) für alle beihilfefähige Flächenzusätzlich gezahlt.
1.Anbaudiversifizierung
2.Dauergrünlanderhalt
3.Schaffung ökologischer Vorrangflächen
(öVF) auf 5% der Ackerflächen werden größtenteils mit Zwischenfrucht und Dauerbrachen erfüllt.
Unsere im Katalog mit gekennzeichneten Wildacker - Mischungen, können im Rahmen von Greening - Maßnahmen, für Pufferstreifen, Feldränder, Hektarstreifen u.a. verwendet werden.
Preise für 25 kg Gebinde
Saatmischungen für das Faktprogramm können sie ebenso auf Anfrage bei uns erhalten ! |